Stellenausschreibung – Neuruppin
Zum Aufgabengebiet gehören u.a.:
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Leitung des Sachgebietes unter Berücksichtigung der definierten Ziele/Vorgaben für die städtischen Kultur- und Sporteinrichtungen (Museum, Kulturhaus, Kulturkirche, Jugendkunstschule, Bibliothek, Jahnbad, Sportstätten, Altes Gymnasium) sowie Kulturschaffende und Sportler einschließlich unmittelbarer Verantwortung und Informationspflicht gegenüber den unterstellten Mitarbeiter*innen und Wahrnehmung der Dienstaufsicht
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Koordination von regionalen/freien Kultur- und Sportakteuren, auch für die weiterführenden „fontane.200“-Projekte „Word&Play!“ sowie „Dem Wort auf der Spur“ in Absprache mit der Projektleitung
o Unterstützung bei der Erstellung von Veranstaltungskonzepten
o Aufzeigen von Fördermöglichkeiten und Finanzierungsmodellen Dritter sowie Vermittlung
von Fördermitteln nach der kommunalen Kulturförderrichtlinie
o Partnerschaften, Kooperationen und Vernetzung der Akteure und Projekte regional und
überregional fördern und pflegen
Management von städtischen Kultur- und Sportveranstaltungen, u. a. für die weiterführenden
„fontane.200“-Projekte „Word&Play!“ sowie „Dem Wort auf der Spur“
o Verantwortliche Organisation von ausgewählten Veranstaltungshöhepunkten nach
politischer Beschlusslage
o Koordination und Kooperation mit Drittveranstaltern zur Durchführung von
Veranstaltungen die im besonderen Interesse der Fontanestadt Neuruppin sind; Organisation von Traditionsveranstaltungen und Jubiläen (städtische Kulturförderpreise z.B. Fontane-Preise, Schinkel-Preis, Ehrungen)
Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für das Sachgebiet Kultur und Sport/Unterstützung bei der Betreuung der weiterführenden „fontane.200“-Projekte „Word&Play!“ sowie „Dem Wort auf der Spur“ in Abstimmung mit der Amtsleitung:
o Haushaltsplanung
o Erarbeitung von Satzungen, Entgeltordnungen und politischen Vorlagen o Erstellung Benutzungsordnungen, Hausordnungen u. ä.
o Fördermittelbearbeitung und –Abrechnung
Das bringen Sie mit:
Sie verfügen über einen erfolgreichen Abschluss als Verwaltungsfachwirt*in, einen erfolgreich abgeschlossenen Angestelltenlehrgang A 2 bzw. B 600 gehobener Dienst. Alternativ haben Sie fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Kulturmanagements und besitzen idealerweise mehrjährige Verwaltungserfahrung.
Darüber hinaus verfügen Sie über ein hohes Maß an Durchsetzungsvermögen, gute kommunikative Fähigkeiten, sicheres und höfliches Auftreten sowie Kooperationsstärke, Serviceorientierung und Teamfähigkeit. Die Fähigkeit zum verantwortungsbewussten und selbständigen Handeln, überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und Bürgerfreundlichkeit sollten für Sie selbstverständlich sein.
Hausanschrift:
Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin
Karl – Liebknecht – Straße 33/ 34 16816 Neuruppin
www.neuruppin.de
Kontakt
Telefon: 03391 355-0 Fax: 03391 355-789
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Nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur/Verschlüsselung!
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Für Empfang von Dokumenten mit qualifizierter elektronischer Signatur! (Hinweise im Impressum unter www.neuruppin.de)
Vorausgesetzt werden des Weiteren ein PKW-Führerschein sowie gute EDV-Kenntnisse (MS-Office).
Wir bieten:
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bei Vorliegen der Einstellungsvoraussetzungen eine Vergütung in der Entgeltgruppe 11 TVÖD-V
mit 40 Stunden pro Woche, 30 Tage Urlaub, Jahressonderzahlung
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Betriebliche Altersvorsorge gemäß Tarifvertrag Altersversorgung (ATV)
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Förderung der Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf sowie Betriebliches
Gesundheitsmanagement
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Berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten
Fühlen Sie sich angesprochen? Dann senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, vorzugsweise per E-Mail (ausschließlich in PDF mit max. 5 MB), bis zum 20. November 2019 an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. oder alternativ an: Fontanestadt Neuruppin, Haupt- und Bürgeramt, SG Personal, Postfach 1551, 16803 Neuruppin
Die Integration schwerbehinderter Menschen ist für uns selbstverständlich (bitte Nachweis beifügen!) Weitere Informationen erhalten Sie über das Internet unter www.neuruppin.de.
Hinweis
Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen auch elektronisch erfassen und bis zu zwei Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesandt, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde, andernfalls werden diese vernichtet.
i. A. Mießner
Amtsleiterin Haupt- und Bürgeramt - Weitere Informationen und PDF download