Internationales Medien- und Kulturmanagement

Urteil des Europäischen Gerichtshofs – Der Tenor: Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das seit 2013 in den §§ 87f ff. UrhG geregelt ist, ist nicht anwendbar. Nach der EuGH-Entscheidung hätte es die Bundesregierung als technische Vorschrift im Sinne der EU-Rechts bei der EU-Kommission notifizieren lassen müssen. Der Entscheidung liegt eine Vorlage des Landgerichtes Berlin zu Grunde. Dort hatte die Verwertungsgesellschaft (VG) Media gegen Google unter Berufung auf das Verlegerleistungsschutzrecht geklagt. Durch die Entscheidung der Vierten Kammer des EuGH ist der VG Media die Anspruchsgrundlage verloren gegangen.

Das EuGH-Urteil finden Sie hier

RA Stefan Endter, Dozent an der Lettischen Kulturakademie Riga

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